- Gerichtsstandvereinbarung
- fсоглашение о подсудности
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Prorogation (Deutschland) — Als Prorogation wird im deutschen Zivilprozessrecht die Vereinbarung der Parteien eines Rechtsstreits über den Gerichtsstand nach §§ 38 ff. ZPO bezeichnet. Durch eine Gerichtsstandvereinbarung können sowohl die örtliche als auch die sachliche… … Deutsch Wikipedia
Gerichtsstand — örtliche ⇡ Zuständigkeit des Gerichts. Im ⇡ Zivilprozess (§§ 12–37 ZPO): 1. Allgemeiner G.: G., in dem alle Klagen gegen eine Person erhoben werden können, sofern nicht ausnahmsweise die ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts… … Lexikon der Economics